Ein guter Zahnersatz kostet Geld. Durch die Gesundheitsreformen muss man hierfür jetzt sogar noch tiefer in die Tasche greifen.

Patienten, die sich nicht mit den relativ wenigen Standardleistungen begnügen möchten oder können, müssen einen großen Teil der Kosten in Form von Eigenbeträgen selbst erbringen.

Aufgrund von einer Gesetzesänderung, die am ersten Januar des Jahres 2005 in Kraft getreten ist, haben sich die Erstattungsbeträge bei den Zahnersatzleistungen bemerkbar verschlechtert.

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Als gesetzlich Versicherter erhält man seither lediglich einen festen Zuschuss auf die befundbezogene Behandlung. Einen prozentualen Zuschuss gibt es nicht mehr. Das gilt selbst dann, wenn man im Besitz eines sehr gepflegten Bonusheftes ist und sämtliche Vorsorgeuntersuchungen vorgenommen wurden.

Geld sparen durch das Vergleichen von Tarifen und Leistungen

Durch die verschlechtere gesetzliche Lage beziehungsweise die deutlich niedrigen Zuschüsse, lohnt es sich, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Allerdings sollte man hier ID-10095583nicht bei dem erstbesten Angebot zuschlagen, denn die Erstattungen und Leistungen der Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich oftmals deutlich voneinander. Es zahlt sich also wortwörtlich aus, wenn man die diversen Versicherungsgesellschaften und deren Tarife miteinander vergleicht. So kann es zum Beispiel sein, dass einige Assekuranzen keine Inlays bezahlen, während andere Versicherungen diese Kosten übernehmen. Ebenso ist es möglich, dass einige Anbieter beispielsweise 100 Prozent des Festzuschusses der GKV erstatten und andere Versicherungsagenturen lediglich 50 Prozent des Gesamtbetrages übernehmen.

Hier sollte unbedingt beachtet werden, dass folgende Leistungen bei einem leistungsstarken Tarif durchaus genutzt werden können:

Was muss man bei einer Zahnzusatzversicherung beachten?

Bei einer Zahnzusatzversicherung gilt es, einiges zu beachten. Dazu gehört auch, dass bei einer kostenintensiven und aufwendigen Behandlung vorher ein Heil- und Kostenplan eingeholt werden sollte. Der Heil- und Kostenplan wird von dem behandelten Zahnarzt erstellt und anschließend bei der Zahnzusatzversicherung vorgelegt. Mit einer Zustimmung zur Behandlung sollte jedoch abgewartet werden, bis der Versicherer der Kostenübernahmen auch definitiv zugestimmt hat. Dadurch kann der Behandlungsplan notfalls noch abgeändert beziehungsweise angepasst werden.

Oftmals bieten die meisten Tarife innerhalb der ersten Jahre nach Vertragsabschluss eine Zahnstaffel. Das bedeutet, dass die Erstattungen während dieser Zeit auf unterschiedliche Beträge begrenzt sind. Auch dies gilt es, vor einer etwaigen Behandlung zu beachten und zu überprüfen.

Allgemeine und besondere Wartezeiten der Zahnzusatzversicherung

Die Zahnzusatzversicherungen sehen normalerweise gewisse Wartezeiten vor. Diese teilen sich in allgemeine und besondere Wartezeiten auf. Zu den besonderen Wartezeiten zählen zum Beispiel die Bereiche Zahnersatz und Kieferorthopädie. So muss man hier in der Regel mit einer Wartezeit rechnen, die circa acht Monate nach Versicherungsbeginn endet. Die allgemeinen Wartezeiten betragen normalerweise ungefähr drei Monate und sind im Bereich der Zahnbehandlungen angesiedelt. Doch auch hier gibt es oft beträchtliche Unterschiede zwischen den Versicherern, sodass sich ein Vergleich der Zahnzusatzversicherungen durchaus lohnt.

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