Internes Bleaching: Einen toten oder wurzelbehandelten Zahn von innen aufhellen
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Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zahn wird grau oder dunkel, wenn der Nerv abgestorben ist oder nach einer Wurzelbehandlung Blut- und Gewebereste im Zahninneren verfärben.
- Äußeres Bleichen hilft hier kaum. Beim internen Bleaching legt der Zahnarzt das Bleichmittel in die Zahnkrone ein und verschließt sie – für einige Tage, in zwei bis drei Runden.
- Voraussetzung: eine dichte Wurzelfüllung und eine Barriere am Wurzelkanal, damit das Mittel nicht in die Wurzel gelangt.
- Kosten 100 bis 300 Euro je Zahn, Privatleistung; das Ergebnis hält oft Jahre, kann aber nachdunkeln.
- Alternativen: Veneer oder Krone – teurer und mit Zahnsubstanzverlust, deshalb ist Bleichen von innen der erste Versuch.
Warum ein einzelner Zahn dunkel wird
Stirbt der Zahnnerv ab – nach einem Schlag, einer tiefen Karies oder einer Entzündung –, zersetzen sich Blut und Gewebe im Inneren des Zahns. Die Abbauprodukte (Eisenverbindungen aus dem Hämoglobin) lagern sich in den feinen Kanälchen des Dentins ein und lassen den Zahn grau, bräunlich oder rosa erscheinen. Auch nach einer Wurzelbehandlung kann das passieren, wenn Gewebereste oder Füllmaterial in der Zahnkrone bleiben. Typisch ist ein einzelner Frontzahn, der sich von seinen Nachbarn abhebt.
Weil die Farbe von innen kommt, erreichen Strips, Schienen und auch das In-Office-Bleaching sie kaum: Sie wirken auf den Schmelz von außen. Beim internen Bleaching wird das Mittel dort eingesetzt, wo die Verfärbung sitzt.
Voraussetzungen
- Der Zahn ist wurzelbehandelt und die Wurzelfüllung dicht. Auf dem Röntgenbild darf keine Entzündung an der Wurzelspitze sein; sonst wird erst die Wurzelbehandlung erneuert.
- Eine Barriere über der Wurzelfüllung (meist Glasionomerzement oder ein Kunststoff, 2–3 mm dick) verschließt den Wurzelkanal nach unten. Sie verhindert, dass Bleichmittel zur Wurzel wandert – das ist der wichtigste Schutz gegen die seltene, aber ernste Nebenwirkung der Wurzelresorption.
- Genug Zahnsubstanz: Ein Zahn, der ohnehin eine Krone braucht, wird besser überkront.
Ablauf: die Walking-Bleach-Technik
- Farbe dokumentieren (Foto, VITA-Muster) und die Zugangsöffnung der Wurzelbehandlung wieder öffnen.
- Verfärbtes Material entfernen, Barriere über der Wurzelfüllung legen oder prüfen.
- Bleichmittel einbringen: heute meist Wasserstoffperoxid oder Carbamidperoxid als Gel. Natriumperborat, über Jahrzehnte der Standard, ist in der EU für kosmetische Mittel nicht mehr zugelassen; viele Praxen nutzen es deshalb nicht mehr oder nur als Medizinprodukt im Rahmen der Behandlung.
- Zahn provisorisch verschließen – das Mittel „läuft“ einige Tage von innen („walking bleach“).
- Nach 3–7 Tagen Kontrolle: Farbe vergleichen, bei Bedarf neues Mittel einlegen. Meist reichen zwei bis drei Runden.
- Abschluss: Bleichmittel gründlich entfernen, einige Tage mit Calciumhydroxid neutralisieren, dann die Öffnung mit zahnfarbenem Kunststoff endgültig verschließen.
Zwischen den Sitzungen sitzt nur ein provisorischer Verschluss im Zahn. Kein Nüsseknacken, keine harten Brotkanten auf dieser Seite – und wenn das Provisorium herausfällt, sofort anrufen, damit das Bleichmittel nicht offen liegt.
Kosten
Internes Bleaching ist eine private Leistung nach der Gebührenordnung für Zahnärzte: je nach Zahl der Sitzungen 100 bis 300 Euro für einen Zahn, inklusive Röntgen und Verschluss. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Aufhellung in der Regel nicht, auch wenn sie an eine Wurzelbehandlung anschließt – die Wurzelbehandlung selbst ist unter den Voraussetzungen des Leistungskatalogs Kassenleistung. Alle Preise im Vergleich stehen unter Bleaching-Kosten.
Risiken
- Wurzelresorption: Selten, aber die ernsteste Komplikation – Bleichmittel, das zur Wurzel gelangt, kann dort Gewebe anlösen, besonders in Kombination mit Wärme und bei Zähnen nach Unfall. Barriere und Verzicht auf Erhitzung senken das Risiko deutlich.
- Nachdunkeln: Nach Jahren kann der Zahn wieder dunkler werden; eine Wiederholung ist möglich.
- Bruch: Wurzelbehandelte Zähne sind spröder; das Bleichen ändert daran wenig, aber jede Öffnung kostet etwas Substanz.
- Überbleichen: Der Zahn wird heller als die Nachbarn – deshalb kurze Runden mit Kontrolle.
Alternativen
Bleibt der Zahn trotz zwei, drei Runden dunkel, bleiben Veneer (Keramikschale, 600–1.500 Euro) oder Krone (700–1.500 Euro, Kassenfestzuschuss nur bei medizinischer Notwendigkeit). Beide kosten Zahnsubstanz und Geld – deshalb ist das Bleichen von innen fast immer der erste Versuch. Eine Kombination ist üblich: innen bleichen, danach alle Zähne außen angleichen, siehe Bleaching bei Kronen, Füllungen und Veneers.
Häufige Fragen
Kann man einen toten Zahn wieder weiß bekommen?
Meist ja, durch internes Bleaching: Das Bleichmittel wird in die Zahnkrone eingelegt und wirkt einige Tage von innen, in zwei bis drei Runden. Voraussetzung ist eine dichte Wurzelfüllung mit Barriere.
Wie lange hält internes Bleaching?
Oft mehrere Jahre. Der Zahn kann nachdunkeln; dann ist eine Wiederholung möglich, solange genug Zahnsubstanz da ist.
Was kostet es, einen toten Zahn zu bleichen?
100 bis 300 Euro je Zahn als Privatleistung, abhängig von der Zahl der Sitzungen. Die Krankenkasse zahlt die Aufhellung in der Regel nicht.
Hilft Home-Bleaching bei einem grauen Zahn?
Kaum. Äußeres Bleichen erreicht die Verfärbung im Zahninneren nicht; die Nachbarzähne werden heller, der graue Zahn fällt dann noch mehr auf. Erst innen bleichen, dann außen angleichen.
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Anhang III: Wasserstoffperoxid in Zahnprodukten) – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1223/oj/deu (abgerufen 10.10.2026)
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Zahnbleichmittel – rechtliche Einstufung und Wasserstoffperoxid-Grenzen – https://www.lgl.bayern.de/produkte/kosmetika/kosmetische_mittel/et_zahnbleichmittel.htm (abgerufen 10.10.2026)
- Verbraucherzentrale: Bleaching – Möglichkeiten der Zahnaufhellung – https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/medikamente/bleaching-moeglichkeiten-der-zahnaufhellung-12908 (abgerufen 10.10.2026)
- § 28 SGB V – Ärztliche und zahnärztliche Behandlung (Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung) – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__28.html (abgerufen 10.10.2026)
- ZWP online: Bleaching devitaler Zähne – Zusatzleistung in der Endodontie (Walking-Bleach, Barriere, Resorptionsrisiko) – https://www.zwp-online.info/fachgebiete/endodontologie/grundlagen/bleaching-devitaler-zaehne-zusatzleistung-endodontie (abgerufen 10.10.2026)
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