Es kann verschiedene Ursachen haben, die bei Ihrem Kind eine kieferorthopädische Behandlung notwendig machen. Vielleicht wachsen die Zähne schief oder sie stehen zu eng beieinander. Dadurch kann die tägliche Zahnhygiene nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden. Es kommt also über kurz oder lang zu Entzündungen des Zahnfleisches und zu Karies.
Auch die Sprachentwicklung Ihres Kindes kann durch Fehlstellungen der Zähne gestört werden. Ihrem Kind fällt es dann schwer, die sogenannten S-, T- und Z-Laute zu bilden. Beim Kauen entstehen durch schiefe Zähne ebenfalls Probleme, denn die Kiefergelenke werden permanent falsch belastet. Darunter kann schließlich der ganze Körper Ihres Kindes leiden.
Fazit: Ihr Kind entwickelt in jungen Jahren sein Selbstwertgefühl und wird durch den Umgang mit anderen Menschen in seiner Persönlichkeit gestärkt und geprägt. Traut es sich in dieser wichtigen Phase der Entwicklung nicht mehr zu lachen, zu sprechen und Zähne zu zeigen, kann das Auswirkungen für das ganze Leben haben.
Ihr Kind sollte Zähne zeigen dürfen – so früh wie möglich!
Ein guter Kieferorthopäde erkennt diese Fehlstellungen der Zähne sofort und sorgt mit seiner Behandlung dafür, dass Kraftverteilung und Funktion der Zähne Ihres Kindes wiederhergestellt werden. Passiert das nicht frühzeitig, kommt es später leicht zu chronischen Beschwerden am Kiefergelenk.
Viele junge Menschen haben heutzutage bereits Schwierigkeiten mit dem Kiefergelenk und fast die Hälfte aller Jugendlichen befindet sich daher in kieferorthopädischer Behandlung.
Ein Besuch beim Kieferorthopäden kann schon zu einem frühen Zeitpunkt sinnvoll sein, zum Beispiel wenn noch nicht alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Wartet man zu lange, verliert das Kind wertvolle Zeit. Das Wachstum der Zähne sollte in manchen Fällen schon früh genutzt werden, um die Form des Kieferknochens zu korrigieren. Ihr Kind kann also durchaus bereits mit fünf Jahren beim Kieferorthopäden vorstellig werden. So lassen sich regulierende Maßnahmen bereits vor dem großen Wachstumsschub der Zähne durchführen. Korrekturen der Zähne sind teuer – eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder nicht!
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich natürlich an den Kosten, die durch eine kieferorthopädische Behandlung entstehen. Sie bezahlt achtzig Prozent der Rechnung. Die zwanzig Prozent, die Sie selbst bezahlen müssen, bekommen Sie nach erfolgreich abgeschlossener Behandlung zurückerstattet. Hört sich erst einmal richtig positiv an, ist beim genauen Hinsehen aber leider gar nicht so verheißungsvoll.
Zum einen werden nur einfachste Materialien und lediglich eine ausreichende kieferorthopädische Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert. Das bedeutet für Ihr Kind lediglich eine Grundversorgung und beinhaltet das Tragen einer funktionstüchtigen Zahnspange.
Zum anderen werden die Kosten nur dann übernommen, wenn ausgeprägte Fehlstellungen der Zähne vorliegen. Kauen, Sprechen, Atmen und Zubeißen müssen nachweislich beeinträchtigt sein. Zur Beurteilung von Fehlstellungen der Zähne wendet die gesetzliche Krankenkasse die sogenannten Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG I – V) an. Diese Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) sind ein auf den Befund bezogenes Schema, nach dem der Behandlungsbedarf eingestuft wird. Nur bei Einstufung in KIG III, IV oder V übernimmt die gesetzliche Krankenkasse überhaupt die Kosten.
Ihrem Kind sollte das Lachen nie vergehen!
Wünschen Sie für Ihr Kind eine bestmögliche, sanfte und schmerzfreie Behandlung mit den hochwertigsten Materialien, sollten Sie im Besitz einer privaten Zahnzusatzversicherung für Kinder sein, denn solch eine Behandlung geht ins Geld. Ohne eine private Zahnzusatzversicherung für Kinder müssen Sie Rechnungen aus der eigenen Tasche zahlen, die oftmals weit über tausend Euro liegen.
Beste Materialien und perfekte, kieferorthopädische Versorgung haben ihren Preis. Wer seinem Kind ersparen möchte, mit einer Kassen-Zahnspange der gesetzlichen Krankenkasse herumzulaufen, sollte ihm stattdessen das Tragen einer hochwertigeren Zahnspange ermöglichen.
Welche Unterschiede gibt es zwischen Kassen- und hochwertigem Zahnspangenmodell?
Kassenmodelle sind funktional und erfüllen ihren Zweck, genau wie die hochwertigeren Modelle auch. Bei hochwertigen Zahnspangen sind jedoch zeitgemäßere Möglichkeiten enthalten, die ihrem Kind helfen, selbstsicherer aufzutreten. Bei diesen Modellen sind Dinge wie selbstligierende Brackets enthalten, bei denen die Klammern zum Befestigen schon integriert sind. Eine weitere Möglichkeit ist, dass man die Zahnspangen auch in transparenter Ausführung bekommen kann.
Eine weitere Option, die sich ihrem Kind eröffnet, wenn Sie an den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für Kinder gedacht haben, sind die sogenannten Retainer-Drähte. Diese kann man an den Innenseiten der Zähne befestigen. Das erspart Ihrem Kind zum einen Schmerzen, da das Nachjustieren entfällt, zum anderen unterbleiben die sichtbaren Metalldrähte.