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Wasserstoffperoxid und Carbamidperoxid: Wie Bleichmittel wirken und was das Gesetz erlaubt

Geprüft am 10.10.2026Lesezeit 4 Minuten5 Quellen
Inhalt dieser Seite
  1. So bleicht Wasserstoffperoxid
  2. Carbamidperoxid: die langsame Form
  3. PAP und andere Ersatzstoffe
  4. Was das Gesetz erlaubt
  5. Was die Konzentration für dich bedeutet
  6. Sicherheit des Wirkstoffs
  7. Häufige Fragen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wasserstoffperoxid (H₂O₂) zerfällt im Zahn zu Wasser und reaktivem Sauerstoff, der große Farbmoleküle in kleine, farblose zerlegt – das ist Bleichen.
  • Carbamidperoxid ist die Vorratsform: Es zerfällt im Speichel langsam zu Harnstoff und H₂O₂; 10 % Carbamidperoxid setzen etwa 3,5 % H₂O₂ frei, 16 % etwa 5,7 %.
  • EU-Kosmetikverordnung 1223/2009: frei verkäuflich bis 0,1 % H₂O₂, 0,1–6 % nur über Zahnärzte mit Untersuchung und erster Anwendung in der Praxis, über 6 % nicht als Kosmetik erlaubt, alles über 0,1 % erst ab 18.
  • PAP (Phthalimidoperoxycapronsäure) ist ein peroxidfreier Ersatzwirkstoff in Drogerieprodukten, der nicht unter die Grenze fällt; die Datenlage ist dünner.
  • Die Konzentration erklärt alles andere: Preis, Dauer, Ergebnis und Nebenwirkungen.

So bleicht Wasserstoffperoxid

Zahnverfärbungen im Schmelz und Dentin bestehen aus großen organischen Molekülen mit vielen Doppelbindungen – das sind die Strukturen, die Licht absorbieren und den Zahn gelb oder braun erscheinen lassen. Wasserstoffperoxid (H₂O₂) ist ein kleines Molekül, das durch den Schmelz ins Dentin wandert und dort in Wasser und reaktive Sauerstoffspezies zerfällt. Diese Radikale brechen die Doppelbindungen auf: Aus großen, farbigen Molekülen werden kleine, farblose. Der Zahn wird heller – nicht, weil etwas abgetragen wird, sondern weil die Farbstoffe chemisch verändert sind.

Das erklärt drei Dinge: Warum Bleichen Zeit braucht (das Molekül muss eindringen), warum die Konzentration über Tempo und Nebenwirkungen entscheidet (mehr Peroxid, mehr Radikale, mehr Reizung des Nervs) und warum Zahnersatz nicht mitbleicht (keine organischen Farbstoffe, kein Eindringen).

Carbamidperoxid: die langsame Form

Carbamidperoxid (auch Harnstoffperoxid) ist eine Verbindung aus Harnstoff und Wasserstoffperoxid. Im Kontakt mit Speichel und Wärme zerfällt sie langsam – über Stunden – in beide Bestandteile. Deshalb steckt sie in Gelen für Schienen, die ein bis zwei Stunden oder über Nacht getragen werden: Das Peroxid wird nach und nach frei, statt in Minuten zu verpuffen.

Umrechnung: Carbamidperoxid setzt rund ein Drittel seines Gewichts als Wasserstoffperoxid frei. 10 % Carbamidperoxid ≈ 3,5 % H₂O₂, 16 % ≈ 5,7 % H₂O₂, 22 % ≈ 7,7 % H₂O₂. Für die EU-Grenzen zählt immer das freigesetzte Wasserstoffperoxid – 16 Prozent Carbamid sind deshalb das Maximum, das Zahnärzte abgeben dürfen; 22-Prozent-Gele aus dem Ausland liegen darüber.

PAP und andere Ersatzstoffe

Seit 2012 dürfen frei verkäufliche Produkte nur 0,1 Prozent H₂O₂ enthalten. Hersteller sind auf Ersatzstoffe ausgewichen: vor allem PAP (Phthalimidoperoxycapronsäure), eine organische Peroxidsäure, die ebenfalls oxidiert, aber keine Hydroxylradikale bildet und nicht unter den Eintrag für Wasserstoffperoxid fällt. Daneben Natriumbicarbonat, Natriumchlorit und Enzyme, die eher reinigen als bleichen. PAP-Produkte zeigen in Herstellerstudien und einigen unabhängigen Tests einen Aufhellungseffekt; die Langzeitdaten sind dünner als beim Peroxid, und auch PAP kann Zähne empfindlich machen. „Ohne Wasserstoffperoxid“ auf der Packung heißt also nicht „ohne Bleichmittel“ – es heißt: mit einem anderen.

Was das Gesetz erlaubt

Die EU-Kosmetikverordnung (EG) Nr. 1223/2009 regelt in Anhang III Wasserstoffperoxid und alle Stoffe, die es freisetzen (Carbamidperoxid, Zinkperoxid). Die Richtlinie 2011/84/EU hat die Zahnprodukte 2012 neu geordnet; die deutschen Überwachungsbehörden und die Zahnärztekammern fassen die Regeln so zusammen:

Wasserstoffperoxid (enthalten oder freigesetzt)Wer darf es anwenden oder abgeben?Bedingungen
bis 0,1 %frei verkäuflich: Drogerie, Apotheke, OnlineKosmetikum; Warnhinweise auf der Packung
über 0,1 % bis 6 %nur Zahnärzte oder unter ihrer AufsichtUntersuchung vorher, erste Anwendung in der Praxis, danach Abgabe an den Patienten möglich; nicht unter 18
über 6 %nicht als kosmetisches Mittel zugelassennach Auffassung der Bundeszahnärztekammer medizinischer Zweck – Anwendung ausschließlich in der Praxis, keine Abgabe nach Hause

Zwei Folgen im Alltag: Kosmetikstudios, Friseure und „Bleaching-Bars“ dürfen nur 0,1-Prozent-Produkte verwenden – alles andere ist ihnen nicht erlaubt. Und Importprodukte mit 6, 10 oder 35 Prozent von Online-Marktplätzen sind in der EU nicht verkehrsfähig; wer sie bestellt, bekommt ein nicht zugelassenes Produkt ohne Untersuchung und ohne Schutz.

Was die Konzentration für dich bedeutet

ProduktWirkstoffDauer bis ErgebnisNebenwirkungen
Strips, Stift, Drogerie-Set≤ 0,1 % H₂O₂ oder PAP1–3 Wochen, 1–2 Stufenselten, mild
Schiene vom Zahnarzt10–16 % Carbamid (≈ 3,5–5,7 % H₂O₂)10–14 Tage, mehrere StufenEmpfindlichkeit häufig, vorübergehend
In-Officebis 6 % H₂O₂, mit Schutz1 Sitzung, mehrere StufenEmpfindlichkeit häufig, 1–3 Tage

Die Cochrane-Übersicht von 2018 konnte keine Konzentration oder Anwendungsdauer als überlegen ausmachen – nur, dass höhere Konzentrationen mehr Nebenwirkungen bringen. Die Praxis-Regel lautet deshalb: die niedrigste Konzentration, die sichtbar wirkt, und lieber länger als stärker.

Sicherheit des Wirkstoffs

Wasserstoffperoxid ist in den zugelassenen Konzentrationen seit Jahrzehnten in Gebrauch; Hinweise auf Krebs oder bleibende Schmelzschäden bei bestimmungsgemäßem Einsatz gibt es nicht. Die Risiken liegen in der Anwendung: Zahnfleisch ohne Schutz, kranke Zähne, Verschlucken hochdosierter Gele, Dauerbleichen. Mehr dazu unter Ist Bleaching schädlich?.

Häufige Fragen

Wie viel Wasserstoffperoxid ist in Bleaching-Strips?

In der EU höchstens 0,1 Prozent – oder gar keins, dann arbeiten sie mit PAP. US-Strips enthalten oft 6 bis 14 Prozent; sie sind hier nicht zugelassen.

Was ist der Unterschied zwischen Carbamidperoxid und Wasserstoffperoxid?

Carbamidperoxid ist die langsame Vorratsform: Es zerfällt im Speichel über Stunden zu Harnstoff und Wasserstoffperoxid. 10 Prozent Carbamidperoxid entsprechen etwa 3,5 Prozent Wasserstoffperoxid.

Ist PAP besser als Wasserstoffperoxid?

PAP bleicht ebenfalls oxidierend und bildet keine Hydroxylradikale; die Langzeitdaten sind aber dünner. Sein Vorteil für Hersteller ist rechtlich: Es fällt nicht unter die 0,1-Prozent-Grenze.

Darf ein Kosmetikstudio Zähne bleichen?

Nur mit Produkten bis 0,1 Prozent Wasserstoffperoxid. Alles darüber ist Zahnärzten vorbehalten, inklusive Untersuchung und erster Anwendung in der Praxis.

Ab welcher Konzentration ist Bleichen gefährlich?

Nicht die Konzentration allein, sondern Konzentration ohne Schutz: 6 Prozent mit Zahnfleischabdeckung in der Praxis sind sicher, 6 Prozent offen aus dem Importshop nicht. Über 6 Prozent gehört nichts in die Hand von Laien.

Quellen

  1. Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel (Anhang III: Wasserstoffperoxid in Zahnprodukten) – https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2009/1223/oj/deu (abgerufen 10.10.2026)
  2. Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit: Zahnbleichmittel – rechtliche Einstufung und Wasserstoffperoxid-Grenzen – https://www.lgl.bayern.de/produkte/kosmetika/kosmetische_mittel/et_zahnbleichmittel.htm (abgerufen 10.10.2026)
  3. Zahnärztekammer Nordrhein: Zahnaufhellung und Kosmetikverordnung (Rheinisches Zahnärzteblatt 1/2013) – https://www.zahnaerztekammernordrhein.de/wp-content/uploads/zahnaerzte/berufsrecht-rechtsvorschriften/weitere-themen/RZB_2013_01_Zahnaufhellung_KosmetikVO.pdf (abgerufen 10.10.2026)
  4. DocCheck Flexikon: Carbamidperoxid (Zerfall in Harnstoff und Wasserstoffperoxid, Umrechnung) – https://flexikon.doccheck.com/de/Carbamidperoxid (abgerufen 10.10.2026)
  5. Cochrane: Home-based chemically-induced whitening (bleaching) of teeth in adults (Eachempati et al. 2018, CD006202) – https://www.cochrane.org/de/evidence/CD006202_home-based-chemical-bleaching-teeth-adults (abgerufen 10.10.2026)
Redaktion zaehnebleichen-bleaching.de. Erstmals veröffentlicht im Juli 2013, vollständig neu geschrieben und gegen die genannten Quellen geprüft am 10.10.2026. Gesundheitsinformation, keine zahnärztliche Beratung – bei Schmerzen oder Unsicherheit in die Praxis.

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