Bleaching: So eng sind Kosmetik und Medizin miteinander verwoben

Für viele Patienten – oder potentielle Patienten – ist das Aufhellen vom Zähnen ihrem Verständnis nach ein kosmetischer BleachingEingriff. Viele Zahnärzte sehen das jedoch anders, sie verstehen das Bleaching in der Mehrzahl aller Fälle der Behandlungen, die sie durchführen, als einen Eingriff von überwiegend medizinischer Relevanz – und das in gleich mehrerlei Hinsicht. Wir klären auf:

Wann ist Bleaching ein medizinischer Eingriff?

In nahezu allen Fällen. Es kommt extrem selten vor, dass das Bleichen von Zähnen eine Behandlung ausschließlich kosmetischer Natur ist, auch wenn damit selbstverständlich ein kosmetischer Aspekt einhergeht. Grundsätzlich unterscheidet man beim Bleaching in das Bleichen vitaler – und avitaler Zähne, vitale Zähne werden von außen -, avitale Zähne von innen heraus gebleicht. Aber selbst bei vitalen Zähnen können minimale Unebenheiten und Fehler in der Zahnoberfläche die Ursache dafür sein, dass die Zähne nicht mehr hell, sondern verfärbt sind. Reste von Speisen und Genussmitteln lagern sich in diesen Zwischenräumen ein und verursachen so die Verfärbungen. Da aber eine mindestens partielle Zerstörung der Zahnoberfläche zugrunde liegt, geht das Bleaching in der Regel mit einer medizinischen Behandlung einher und kann im Zuge dessen selbst als eine solche erachtet werden. Das Bleichen kann dann zum Einsatz kommen, wenn die routinierte Mundhygiene und eine Professionelle Zahnreinigung allein nicht mehr ausreichen, eine helle Zahnfarbe zu erreichen.

Darüber hinaus untermauern Zahnärzte den medizinischen Aspekt des Bleachens mit dem Argument der Prophylaxe. Wurden die Zähne einmal aufgehellt, spornt das die Patienten zu einer noch intensiveren Mundhygiene an – und die Wahrscheinlichkeit weiterer Behandlungen sinkt somit.

Auch wenn die medizinischen Faktoren und Veranlassungen beim Bleachen laut der Meinung von erfahrenen Experten demnach nicht von der Hand zu weisen sind, ist es dennoch nicht zwangsläufig ausschlaggebend für die Krankenkassen deshalb die damit verbundenen Kosten zu tragen. In der Regel muss der Patient eine solche Behandlung selbst zahlen.