Schöne Zähne kosten viel Geld – so lautet eine Weisheit, die sich mittlerweile recht weit verbreitet hat, die aber nicht zwangsläufig der Wahrheit entsprechen muss. Schließlich kostet richtige Zahnhygiene beispielsweise deutlich weniger, als ein professionelles Bleaching. Aber abgesehen davon verursacht der Gang zum Zahnarzt natürlich Kosten , die unterschiedlich hoch ausfallen können, je nachdem, welche Art der Behandlung notwendig wird. Ebenfalls abhängig von der Art der Behandlung ist es, ob die Zahnarztkosten gegebenenfalls von der Krankenkasse übernommen werden oder nicht – oder ob gegebenenfalls eine Zusatzversicherung die Kosten übernehmen könnte. Im Folgenden findet man Informationen dazu, welche Zahnarzt Kosten von der (Zusatz-)Versicherung übernommen werden und welche Kosten der Patient selbst tragen muss.
Zahnarztkosten, die von gesetzlichen Versicherung übernommen werden
Die gesetzlich Krankenversicherung kommt für Zahnarzt Kosten auf, die bei einer Regelversorgung entstehen, also etwa beim einer Prophylaxeuntersuchung, bei einer Wurzelbehandlung, beim Füllen von Löchern, beim Behandeln von Karies, Zahnstein und ähnlichen Erkrankungen. Sobald der Patient jedoch einen Zahnersatz benötigt, werden die dadurch anfallenden Kosten grundsätzlich nur in Höhe von 50% übernommen, den Rest muss der Patient selbst zahlen. Mit Führen eines so genannten Bonusheftes kann der Patient jedoch höhere Zuschüsse (bis zu 65%) erzielen.
Zahnarzt Kosten, die der Patient selbst tragen muss
Wählt der Patient besondere Materialien oder Techniken, die nicht in der Regelversorgung festgeschrieben sind, so muss er die Kosten dafür selbst tragen, zum Beispiel dann, wenn ein Implantat einer herkömmlichen Brücke vorgezogen wird. Der Zuschuss durch die Kasse bleibt zwar erhalten, die deutlich höheren Mehrkosten müssen jedoch anteilig vom Patienten übernommen werden. Auch bei Sonderbehandlungen, wie etwa dem Bleachen oder auch die Airflow Kosten, muss der Patient selbst übernehmen.
Zahnarztkosten senken
Eine Möglichkeit, die Zahnarztkosten – bzw. die Eigenbeteiligung – zu senken, ist es, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. So kann die Eigenbeteiligung auf bis zu 10% – statt 50% – gesenkt werden. Eine solche Zusatzversicherung greift in der Regel aber erst mehrere Monate nach Vertragsabschluss.
Zudem hat man die Möglichkeit, einen Kostenvoranschlag vom Zahnarzt, bzw. von verschiedenen Ärzten, erstellen zu lassen, um so die günstigste Variante und den günstigsten Arzt auszusuchen, um die Eigenbeteiligung zu senken.
Eine weitere Option ist das bereits erwähnte Bonusheft. Wer 5 Jahre lang mindestens einmal im Jahr zur Vorsorgeuntersuchung geht, erhält einen Stempel ins Bonusheft. Ab dem 6. Jahr übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung dann 60% – statt nur 50% – der Zahnarzt Kosten. Ab dem 11. Jahr werden sogar 65% übernommen. Es ist jedoch essentiell, einmal jährlich einen solchen Stempel zu erhalten, denn fehlt nur ein einziger, fängt das Sammeln der Stempel im Bonusheft wieder von vorne an.